Der
Landkreis Spree-Neiße erlässt auf Grund des § 29 Abs.
2 Nr. 14 der Landkreisordnung für das Land Brandenburg (LkrO) vom
15.10.1993 (GVBl. I S. 433), geändert durch Gesetz vom 22.06.2005
(GVBl I S. 210), die folgende vom Kreistag am 04.07.2007 beschlossene
Benutzungs- und Entgeltordnung.
§1
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(1) Das Medienzentrum des Landkreises Spree Neiße
ist eine Serviceeinrichtung für die Schulen des Landkreises und seiner
Verwaltung. Allen schulischen Einrichtungen werden die Medien kostenlos
zur Verfügung gestellt. Sie stehen auch für außer-schulische
und kulturelle Medienarbeit in der Jugend- und Erwachsenenbildung zur
Verfügung. Für Schulen in Trägerschaft des Landkreises
erfolgt eine kostenlose Be-reitstellung der Geräte. Den Einrichtungen
innerhalb der Verwaltung des Landkreises Spree Neiße werden im Rahmen
der Kosten-Leistungsrechnung die Sach- und Mate-rialkosten berechnet.
(2) Privatpersonen, Vereine und Unternehmen können
die Dienstleistungen des Medien-zentrums in Ausnahmefällen in Anspruch
nehmen. Die Entscheidung trifft der Leiter des Medienzentrum.
(3) Privatpersonen, Vereine und Unternehmen haben Entgelte
zu zahlen (siehe Anlage).
(4) Der/Die Benutzer/Innen haftet bei Verlust oder Beschädigung
für alle Schäden die an den benutzten Medien oder Geräten
entstehen in der Höhe des Wiederbeschaffungs-wertes bzw. Wiederherstellungswertes.
(5) Die Schulen haben bei Verlust oder vorsätzlicher
Beschädigung von Medien und Ge-räten direkt aus dem zur Verfügung
stehenden Schulbudget die Kosten zu begleichen.
(6) Mit dem Entleihen von Medien und Geräten erkennt
der/die Benutzer/In die Benut-zungs- und Entgeltordnung an.
Der Verleih von Medien erfolgt nicht an Privatpersonen.
(7) Die übliche Benutzungsdauer beträgt bei
Medien 1 Woche. Bei Geräten wird die Be-nutzungsdauer individuell
vereinbart.
§ 2
Spezielle Benutzungsbedingungen
(1) Medien dürfen aus urheberrechtlichen Gründen
nur von Benutzern entliehen werden, die diese im Rahmen ihrer Aufgaben
in nicht öffentlichen Veranstaltungen innerhalb des Landkreises einsetzen.
Für die Einhaltung urheberrechtlicher Auflagen ist der/die Benutzer/In
verantwortlich.
(2) Das Medienzentrum des Landkreises Spree Neiße
übernimmt Transporte und Trans-portkosten zu den Schulen und zurück,
die in regelmäßigen Abständen durch Mit-arbeiter/Innen
des Medienzentrums per Pkw mit den vorab bestellten Medien und Geräten
beliefert werden.
(3) Die Haftungsbestimmungen sind in § 7 der Satzung
festgeschrieben. In den Umgang und die Handhabung der Medien sowie der
AV- Gerätetechnik wird der Nutzer ein-gewiesen.
(4) Bei Mediennutzung werden der Name und die Bildungseinrichtung
des Nutzers er-fasst.
(5) Bei der Nutzung von AV-Gerätetechnik werdender
Name, die Anschrift und die Per-sonalausweisnummer erfasst und durch Unterschrift
des Nutzers bestätigt.
§ 3
Überschreitung der Ausleihfrist
(1) Werden die Medien vom Nutzer nicht fristgerecht zurückgegeben,
erfolgt umgehend eine schriftliche Erinnerung.
(2) Wird die Ausleihfrist bei der AV-Gerätetechnik
überschritten, so wird ein zusätzliches
Entgelt fällig. Dieses Entgelt, welches zuzüglich der in der
Anlage genannten Entgelte erhoben wird, ist mit 5,00 EUR pro Tag und Gerät
festgelegt.
§ 4
In-Kraft-Treten
Die Entgeltordnung des Medienzentrum des Landkreises
Spree-Neiße tritt am 01.08.2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
bisherige Entgeltordnung vom 20.09.2001 außer Kraft.
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